Die Verordnung zur Festlegung der Grundsätze für Immobilienverkäufe bei den Notaren wurde veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt an dem auf der Website des Justizministeriums angegebenen Datum, an dem das im Notargesetz festgelegte Informationssystem eingerichtet ist.
Gemäß der Verordnung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts, die die Grundsätze für notariell ausgestellte Immobilienkaufverträge festlegt, können Anträge auf Vermittlung von Immobilienkaufverträgen nur über das E-Government-Portal der „e-Government“ gestellt werden. Ernennung/Bewerbung“ des Notarvereins.
Der Notar leitet das Antragsdokument über das System zur gemeinsamen Nutzung von Grundbüchern und Katastern (TAKPAS) an die Generaldirektion Grundbuch und Kataster weiter und erkundigt sich bei TAKPAS nach den detaillierten Grundbuchinformationen und anderen Informationen und Dokumenten der Immobilie.
Der Notar führt die mit dem Vertrag verbundenen Geschäfte persönlich durch, und nachdem festgestellt wurde, dass dem Verkauf keine Rechtslage entgegensteht, wird der Vertrag von den Parteien unterzeichnet und im Grundbuch- und Katasterinformationssystem (TAKBİS) erfasst. Die Notargebühr in diesem Rahmen darf je nach Wert der Immobilie nicht weniger als 500 TL und mehr als 4.000 TL betragen.
(HABERTÜRK)