Für Mobiltelefone, die aus dem Ausland mitgebracht und registriert wurden, wurde die Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Diese Änderung stand am 15.05.2019 im Amtsblatt (resmi gazete).
Für Mobiltelefone, die aus dem Ausland mitgebracht und registriert wurden, wurde die Frist von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert. Diese Änderung stand am 15.05.2019 im Amtsblatt (resmi gazete).