Das Land und seine Einwanderer
Im Jahr 2016 wanderten offiziell 6.230 Deutsche in die Türkei aus und 4.882 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2005 bis 2014 emigrierten offiziell 47.748 Deutsche in die Türkei und 28.735 zogen nach Deutschland zurück. Die Menschen in der Türkei sind den meisten Ausländern gegenüber aufgeschlossen und gastfreundlich.
Deutsche lassen sich häufig in den bekannten Urlaubsorten nieder, beispielsweise an der türkischen Riviera (Antalya und Alanya) oder der türkischen Ägäisküste (Marmaris, Datca und Bodrum).
In Alanya haben ca. 6.200 Deutsche ein „Tapu“ sprich eine Urkunde über Grundbesitz. Der größte Teil wird als Ferienwohnung genutzt, manche sind aber auch ständig bewohnt. Derzeit leben ca. 1.500 Deutsche mit einer Aufenthaltserlaubnis in Alanya – der größte Teil Rentner.
Reisen und Einwandern
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen braucht man lediglich einen gültigen Reisepass und kein Visum. Wer länger bleiben will, sollte sich bei der Ausländerpolizei (Göç İdaresi Amt) eine Verlängerung besorgen. Diese gilt dann für sechs Monate.
Wer länger als diese sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß sich vor seiner Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung ( Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat ) ein Visum besorgen. Als deutscher Staatsbürger können Sie eine solche Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten, die auf Antrag immer wieder um 5 Jahre verlängert werden kann. Voraussetzungen: ein gültiger Reisepass und der Nachweis des Lebensunterhalts – entweder durch Renten, Vermögen oder aber einem Arbeitsvertrag.
Arbeit – Stellenangebot
Wer in der Türkei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, benötigt neben der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis. Mit dem 3-monatigen Touristenvisum erhalten Sie keine Arbeitserlaubnis!
Die Arbeitserlaubnis ist nicht an die Person, sondern an den Arbeitsplatz gebunden, was den Erhalt erschwert. Der Arbeitgeber muss zunächst nachweisen, dass er keinen entsprechenden türkischen Arbeitnehmer finden kann und dass er genau diesen Ausländer einstellen muss.
Wer nicht aus der jeweiligen Branche kommt, erhält keine Arbeitserlaubnis. Die entsprechende Ausbildung bzw. Berufserfahrung muss per Zeugnis belegt sein. In touristischen Gebieten ist es fast unmöglich auf normale Weise eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Ausnahmen zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis: Ausländische Ehefrauen dürfen ohne Arbeitserlaubnis im Familienbetrieb – auch als alleinige Geschäftsführerin – arbeiten.